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Sind Photovoltaikanlagen in Deutschland genehmigungspflichtig?

Sind Photovoltaikanlagen in Deutschland genehmigungspflichtig?

Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sind in Deutschland eine immer beliebtere Form der erneuerbaren Energiegewinnung. Sie bieten Hausbesitzern und Unternehmen die Möglichkeit, ihren eigenen Strom zu erzeugen und damit unabhängiger von fossilen Brennstoffen zu werden.

Doch welche baurechtlichen Vorschriften gelten für die Installation einer PV-Anlage?

Grundsätzliches

In Deutschland unterliegen alle baulichen Anlagen dem Bauordnungsrecht. Die Landesbauordnungen (LBO) der einzelnen Bundesländer legen fest, welche Anlagen genehmigungspflichtig sind.

Genehmigungspflicht für PV-Anlagen auf Gebäudedächern

Für die meisten PV-Anlagen, die auf Gebäudedächern montiert werden, ist in Deutschland keine Baugenehmigung erforderlich. Dies gilt für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kWp. In einigen Bundesländern, wie z. B. Baden-Württemberg, ist die Genehmigungsfreiheit sogar auf Anlagen mit einer Leistung von bis zu 50 kWp ausgedehnt.

Die Genehmigungsfreiheit gilt jedoch nur, wenn die Anlage bestimmte Anforderungen erfüllt. Dazu gehören unter anderem:

  • Die Anlage darf nicht die Standsicherheit des Gebäudes beeinträchtigen.
  • Die Anlage darf nicht die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
  • Die Anlage darf nicht das Ortsbild beeinträchtigen.

Genehmigungspflicht für PV-Anlagen auf Freiflächen

Für PV-Anlagen, die auf Freiflächen aufgestellt werden, gelten andere Regelungen. In der Regel sind Anlagen mit einer Größe von bis zu 9 m x 3 m genehmigungsfrei. Größere Anlagen benötigen eine Baugenehmigung.

Auch für PV-Anlagen auf Freiflächen gelten bestimmte Anforderungen, die erfüllt sein müssen, damit sie genehmigungsfrei sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Die Anlage darf nicht die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
  • Die Anlage darf nicht das Ortsbild beeinträchtigen.
  • Die Anlage darf nicht die Umwelt beeinträchtigen.

Ausnahmefälle

Neben der Größe der Anlage gibt es noch weitere Faktoren, die die Genehmigungspflicht einer PV-Anlage beeinflussen können. So sind PV-Anlagen in folgenden Fällen grundsätzlich genehmigungspflichtig:

  • Auf denkmalgeschützten Gebäuden
  • In Gebieten mit Ensembleschutz
  • In Ortsteilen, in denen besondere Gestaltungssatzungen oder Bebauungsplanvorgaben gelten
  • Als Überkopfverglasungen

In diesen Fällen ist es erforderlich, einen Bauantrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu stellen.

Genehmigungsverfahren

Das Genehmigungsverfahren für PV-Anlagen richtet sich nach der jeweils geltenden Landesbauordnung. In der Regel ist ein Bauantrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu stellen. Der Antrag muss Angaben zur Bauart, zur Größe und zur Lage der Anlage enthalten.

Zudem ist es in der Regel erforderlich, eine Bauvoranfrage zu stellen. Die Bauvoranfrage dient dazu, die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit der Anlage zu prüfen.

Das Genehmigungsverfahren kann je nach Bundesland und Gemeinde mehrere Monate dauern.

Meldepflicht

Unabhängig von der Genehmigungspflicht müssen alle PV-Anlagen im Marktstammdatenregister (Marktstammdatenregistergesetz - MSDTRG) und beim Netzbetreiber angemeldet werden.

Nach Angaben des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW) gab es in Deutschland Ende 2022 rund 1,8 Millionen PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 63 Gigawatt. Das entspricht etwa einem Anteil von 15 % an der gesamten Stromerzeugung in Deutschland.

Genehmigungspflicht Anlage Größe
Genehmigungsfrei Auf Gebäudedächern Bis zu 10 kWp (in einigen Bundesländern bis zu 50 kWp)
Genehmigungsfrei Auf Freiflächen Bis zu 9 m x 3 m
Genehmigungspflichtig Auf denkmalgeschützten Gebäuden Ja
Genehmigungspflichtig In Gebieten mit Ensembleschutz Ja
Genehmigungspflichtig In Ortsteilen mit besonderen Gestaltungssatzungen oder Bebauungsplanvorgaben Ja
Genehmigungspflichtig Als Überkopfverglasungen Ja

Fazit

Die Genehmigungspflicht für PV-Anlagen in Deutschland ist in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. In der Regel sind PV-Anlagen, die auf Gebäudedächern montiert werden, mit einer Leistung von bis zu 10 kWp genehmigungsfrei. Größere Anlagen sowie PV-Anlagen auf Freiflächen benötigen in der Regel eine Baugenehmigung.

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